Allgemeine Geschäftsbedingungen
WOW – World of Women Fitnessclub
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem WOW – World of Women Fitnessclub (nachfolgend „Fitnessclub“) und den Mitgliedern (nachfolgend „Mitglied“). Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Vertragsgegenstand
Der Fitnessclub stellt den Mitgliedern gegen Zahlung der vereinbarten Beiträge die Nutzung der Räumlichkeiten, Geräte und angebotenen Leistungen zu den jeweils gültigen Öffnungszeiten zur Verfügung.
3. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Mitgliedsantrags bzw. durch Abschluss über die von uns angebotenen Wege zustande. Bestandteil des Vertrages sind diese AGB sowie die auf der Webseite veröffentlichten Hinweise (z. B. Hausordnung, Datenschutzerklärung).
4. Leistungen des Fitnessclubs
Der Fitnessclub bietet die Nutzung der eingerichteten Räumlichkeiten und Ausstattung sowie gegebenenfalls zusätzlich buchbare Kurse/Leistungen. Leistungsumfang und Nutzungsbedingungen können nach Maßgabe dieser AGB geändert werden.
5. Mitgliedsbeitrag und Zahlung
Die Mitgliedsgebühren sind monatlich im Voraus zu zahlen und werden per SEPA-Lastschrift (oder andere vereinbarte Zahlungsmethoden) eingezogen.
Die Zahlungsverpflichtung besteht unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der Einrichtung.
Bei Rücklastschriften trägt das Mitglied die entstandenen Bankgebühren sowie eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von [€ 7,–] (oder nach tatsächlich entstandenen Kosten).
Kommt das Mitglied mit der Zahlung in Verzug, ist der Fitnessclub berechtigt, die Nutzung bis zum Ausgleich der Forderung auszusetzen.
6. Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung
Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Vertragslaufzeit bei monatlicher Option 1 Monat, bei jährlicher Option 12 Monate. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um 1 Monat bzw. wird monatlich fortgeführt.
Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Monatsende. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen oder nachweislich per E-Mail versendet worden sein an kuendigung@wowfitnessclub.de.
7. Außerordentliche (fristlose) Kündigung
Beide Parteien sind zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt (§§ 314 I, 543 I, 626 I BGB). Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei groben Vertragsverletzungen (z. B. vorsätzliche Gefährdung anderer Mitglieder, vorsätzliche Sachbeschädigung, wiederholte Nichtzahlung trotz Mahnung).
8. Außerordentliche Kündigung bei Wohnortwechsel
Eine außerordentliche Kündigung des Mitgliedsvertrags aus wichtigem Grund, z. B. bei Wohnortwechsel, ist nur möglich, wenn der neue Hauptwohnsitz mindestens 35 km vom Fitnessclub entfernt liegt oder eine Anfahrt von mehr als 1 Stunde pro Strecke erforderlich ist.
Die Kündigung ist schriftlich einzureichen und durch einen Nachweis des neuen Wohnsitzes (Meldebescheinigung) zu belegen.
Eine außerordentliche Kündigung ist nicht zulässig, solange das Mitglied kostenfreie Startmonate im Rahmen von Aktionen nutzt oder während der Mindestvertragslaufzeit nach Beginn der Beitragspflicht liegt.
9. Außerordentliche Kündigung bei Krankheit
Eine außerordentliche Kündigung des Mitgliedsvertrags ist nur zulässig, wenn eine schwere oder dauerhafte Erkrankung vorliegt, die eine Nutzung des Fitnessstudios dauerhaft unmöglich macht.
Die Kündigung ist schriftlich einzureichen und durch ein ärztliches Attest oder ein vergleichbares amtliches Dokument zu belegen, aus dem die Unfähigkeit zur Nutzung des Studios eindeutig hervorgeht.
Eine Kündigung ist nur zum Monatsende des Eingangstags beim Studio wirksam, sofern das Attest rechtzeitig vorliegt.
10. Unterbrechungen (z. B. Krankheit, berufliche Abwesenheit)
Bei Unterbrechungen der Nutzung bleibt die Zahlungsverpflichtung grundsätzlich bestehen. Auf begründeten Antrag kann eine individuelle, wirtschaftlich tragbare Sonderregelung (z. B. Beitragsfreistellung, Pause gegen Entgelt) vereinbart werden; hierfür ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.
11. Aktionsmitgliedschaften und Mindestvertragslaufzeit
Kostenfreie Aktionsmonate dienen der unverbindlichen Nutzung und begründen keine Beitragspflicht.
Mit Beginn der kostenpflichtigen Phase gilt eine Mindestvertragslaufzeit von [z. B. 12 Monaten], die auch bei Wohnortwechsel oder anderen Gründen nicht verkürzt werden kann.
Vorzeitige Kündigungen während der kostenpflichtigen Phase sind nur bei gesetzlich zwingenden Gründen möglich; ein Wohnortwechsel allein berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung, wenn das Mitglied bereits mindestens einen Beitrag gezahlt hat.
Für den Fall, dass ein Mitglied während der kostenfreien Phase kündigen möchte, endet die Mitgliedschaft einfach mit Ablauf der kostenfreien Phase – es entsteht keine Rückzahlungspflicht, und die Mindestvertragslaufzeit beginnt erst ab dem ersten bezahlten Monat.
12. Beitragserhöhung / Preisanpassung
Der Fitnessclub ist berechtigt, den vereinbarten monatlichen Beitrag einmal jährlich unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat anzupassen.
Erhöht sich der Beitrag um mehr als 20 %, steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses muss innerhalb von 1 Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich ausgeübt werden. Erfolgt keine Sonderkündigung, gilt die Preisanpassung als angenommen.
13. Öffnungszeiten, Schließungen und Änderungen
Der Fitnessclub kann an gesetzlichen Feiertagen, während üblicher Betriebsferien oder für notwendige Umbauarbeiten vorübergehend ganz oder teilweise schließen. Die Zahlungsverpflichtung bleibt hiervon unberührt.
Kurzfristige Änderungen der Öffnungszeiten bleiben vorbehalten; soweit möglich wird der Fitnessclub rechtzeitig informieren.
14. Unterbrechungen (z. B. Krankheit, berufliche Abwesenheit)
Bei Unterbrechungen der Nutzung bleibt die Zahlungsverpflichtung grundsätzlich bestehen. Auf begründeten Antrag kann eine individuelle, wirtschaftlich tragbare Sonderregelung (z. B. Beitragsfreistellung, Pause gegen Entgelt) vereinbart werden; hierfür ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.
15. Hausordnung, Verhalten im Fitnessclub
Das Hausrecht steht dem Fitnessclub zu; der Fitnessclub kann Hausverbote aussprechen.
Das Mitglied verpflichtet sich, die Hausordnung sowie Anweisungen des Personals zu befolgen. Bei Verstößen kann der Fitnessclub Sanktionen bis hin zur fristlosen Kündigung aussprechen.
16. Transponder / Schlüsselkarte
Die Weitergabe des Mitglied-Transponders an dritte Personen ist untersagt.
Verstöße können zu Hausverbot, sofortiger Vertragsauflösung und gegebenenfalls strafrechtlichen Konsequenzen führen. Alle dadurch entstehenden Kosten trägt das Mitglied.
17. Datenschutz
Das Mitglied erklärt sich bei Abschluss der Mitgliedschaft damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten unter Beachtung der DSGVO, des BDSG sowie sonstiger geltender Bestimmungen zum Zwecke der Vertragsdurchführung verarbeitet werden. Eine Weitergabe erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Details regelt unsere Datenschutzerklärung auf der Webseite.
18. Videokameras / Sicherheit
Der Fitnessclub ist zur Ausübung des Hausrechts, zur Sicherheit der Mitglieder sowie zur Verhinderung bzw. Aufklärung von Straftaten mit Videokameras ausgestattet. Hinweisschilder informieren vor Betreten über Kameras und Datenverarbeitung (Art. 13 DSGVO).
19. Haftung
Der Fitnessclub haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt wurden. Das Mitglied nutzt die Einrichtungen auf eigene Verantwortung.
20. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
Der Fitnessclub ist zur Ausübung des Hausrechts, zur Sicherheit der Mitglieder sowie zur Verhinderung bzw. Aufklärung von Straftaten mit Videokameras ausgestattet. Hinweisschilder informieren vor Betreten über Kameras und Datenverarbeitung (Art. 13 DSGVO).
Frechen, der 01. Oktober 2025