Hausordnung

Als Grundregel, die über der Hausordnung steht, möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen: Unser Fitnessclub ist ein Ort für alle Frauen – unabhängig von Alter, Fitnesslevel, Herkunft, Ethnie, Hautfarbe oder Kleidung. Wir sind eine Community und freuen uns, wenn ihr als unsere Mitgliederinnen diesen Spirit nach innen und außen tragt.

1. Allgemeine Regeln

Der Aufenthalt im Fitnessclub ist ausschließlich Mitgliedern gestattet. Jede Nutzung der Anlagen erfolgt auf eigene Verantwortung unter Beachtung dieser Hausordnung sowie der Anweisungen des Personals.

Das Hausrecht wird durch den Fitnessclub ausgeübt.

 

2. Zutritt, Transponder und Identifikation

I.) Persönlicher Transponder

Der Zutritt zum WOW – World of Women Fitnessclub erfolgt grundsätzlich ausschließlich mit einem persönlichen, auf die jeweilige Nutzerin registrierten Transponder.

Jede Nutzerin des Clubs benötigt einen eigenen Transponder. Dies gilt unabhängig davon, ob die Nutzung aufgrund einer direkten Mitgliedschaft bei WOW oder über einen unserer Kooperationspartner erfolgt.

Dies betrifft insbesondere Nutzerinnen von:

  • Urban Sports Club
  • EGYM Wellpass
  • Wellhub
  • Hansefit

Der persönliche Transponder ist Bestandteil unseres Zutritts- und Sicherheitskonzeptes.

II.) Persönliche Zuordnung und Weitergabeverbot

Jeder Transponder wird ausschließlich einer bestimmten Nutzerin zugeordnet und darf nur von dieser verwendet werden.

Die Weitergabe eines Transponders an andere Personen sowie die Nutzung eines fremden Transponders ist untersagt.

Ebenso ist es nicht gestattet, anderen Personen durch das eigene Öffnen der Eingangstür Zugang zum Club zu ermöglichen.

Jede Nutzerin muss den Club grundsätzlich mit ihrer eigenen Zutrittsberechtigung betreten.

Dies gilt auch dann, wenn die andere Person angibt, Mitglied oder über einen Kooperationspartner zur Nutzung des Clubs berechtigt zu sein.

III.) Geschützter Zugang zum Frauenfitnessclub

Die Eingangstür des WOW Fitnessclubs ist grundsätzlich verschlossen.

Dies dient insbesondere dazu, den Zugang zu unserem ausschließlich Frauen vorbehaltenen Trainingsbereich zu kontrollieren und unsere Mitglieder vor dem Zutritt unberechtigter Personen zu schützen.

Das Öffnen der Tür durch andere Mitglieder für wartende oder unbekannte Personen ist daher nicht gestattet.

IV.) Check-in bei Kooperationspartnern

Nutzerinnen von Urban Sports Club, EGYM Wellpass, Wellhub, Hansefit oder anderen Kooperationspartnern müssen zusätzlich zum persönlichen WOW-Transponder den jeweils vom Kooperationspartner vorgeschriebenen Check-in durchführen.

Der Check-in über die App, einen QR-Code oder ein anderes System des jeweiligen Kooperationspartners ersetzt den persönlichen WOW-Transponder und die damit verbundene Zutrittsberechtigung nicht.

Ebenso ersetzt der WOW-Transponder nicht den gegebenenfalls vorgeschriebenen Check-in beim jeweiligen Kooperationspartner.

V.) Identifikation der Nutzerinnen

Die persönliche Zuordnung der Zutrittsberechtigung dient der Sicherheit aller Nutzerinnen und ermöglicht es WOW, bei Bedarf festzustellen, welcher Person ein verwendeter Transponder zugeordnet ist.

Eine eindeutige Zuordnung kann insbesondere bei medizinischen Notfällen, Unfällen, sicherheitsrelevanten Vorfällen, Verlust oder Missbrauch von Zutrittsberechtigungen, Diebstählen, Sachbeschädigungen oder vergleichbaren außergewöhnlichen Ereignissen von Bedeutung sein.

VI.) Internes Profilbild

Zur Unterstützung der persönlichen Identifikation und Zugangskontrolle kann im internen Mitglieder- bzw. Zutrittssystem ein aktuelles Profilbild der Nutzerin hinterlegt werden, soweit dies für das Sicherheits- und Identifikationskonzept erforderlich ist.

Das Profilbild dient ausschließlich der internen Identifikation und insbesondere der Überprüfung, ob eine Zutrittsberechtigung von der Person verwendet wird, der sie zugeordnet wurde.

Eine Nutzung des Profilbildes für Werbung, Social Media oder andere öffentliche Zwecke erfolgt nicht.

Die weiteren Einzelheiten zur Verarbeitung des Profilbildes und anderer personenbezogener Daten ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen des WOW Fitnessclubs.

Soweit im Einzelfall datenschutzrechtliche oder besondere persönliche Gründe gegen die Verwendung eines Profilbildes vorgebracht werden, behält sich WOW vor zu prüfen, ob die erforderliche Identifikation durch eine andere gleich geeignete Maßnahme gewährleistet werden kann.

VII.) Klingel während der Trainerzeiten

Die Klingel am Clubeingang dient insbesondere Erstbesucherinnen, Interessentinnen sowie Personen mit organisatorischen Anliegen.

Während der veröffentlichten Trainer- bzw. Servicezeiten wird die Klingel innerhalb des Clubs entgegengenommen.

Die Klingel ist kein Ersatz für den persönlichen Transponder.

Mitglieder und Nutzerinnen unserer Kooperationspartner sind deshalb verpflichtet, ihren persönlichen Transponder zum Training mitzuführen.

VIII.) Klingel außerhalb der Trainerzeiten / Sicherheitspersonal

Außerhalb der Trainer- bzw. Servicezeiten wird die Klingel zum zuständigen Sicherheitspersonal weitergeleitet.

Das Sicherheitspersonal steht unseren Mitgliedern insbesondere bei Notfällen und sicherheitsrelevanten Situationen zur Verfügung.

Es ist nicht dafür vorgesehen, Nutzerinnen regulär Zugang zum Club zu ermöglichen, weil:

  • kein Transponder mitgeführt wurde,
  • der Transponder vergessen wurde,
  • der Transponder verloren wurde,
  • noch kein persönlicher Transponder abgeholt wurde oder
  • die Nutzung eines persönlichen Transponders abgelehnt wird.

Aus dem Betätigen der Klingel ergibt sich daher kein Anspruch darauf, dass die Eingangstür durch das Sicherheitspersonal geöffnet wird.

IX.) Vergessener Transponder

Der persönliche Transponder ist bei jedem Besuch mitzuführen.

Wird der Transponder vergessen, besteht außerhalb der besetzten Trainer- bzw. Servicezeiten grundsätzlich kein Anspruch auf Zugang zum Club.

Das Sicherheitspersonal ist nicht verpflichtet, den Zugang in einem solchen Fall zu ermöglichen.

X.) Verlust oder Defekt des Transponders

Der Verlust eines Transponders ist WOW unverzüglich mitzuteilen, damit die entsprechende Zutrittsberechtigung gesperrt werden kann.

Ein defekter Transponder ist ebenfalls möglichst zeitnah während der Trainer- bzw. Servicezeiten vorzulegen.

Für die Ausstellung eines Ersatztransponders können die jeweils vereinbarten bzw. ausgewiesenen Kosten anfallen.

XI.) Missbräuchliche Nutzung

Der Versuch,

  • einen persönlichen Transponder weiterzugeben,
  • einen fremden Transponder zu benutzen,
  • einer nicht berechtigten Person Zugang zu verschaffen,
  • gemeinsam mit mehreren Personen über nur eine Zutrittsberechtigung den Club zu betreten oder
  • sonstige Zugangskontrollen zu umgehen,

stellt einen Verstoß gegen die Hausordnung dar.

WOW behält sich bei Verstößen angemessene Maßnahmen im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Möglichkeiten vor.

XII.) Zweck der Zutrittsregelungen

Diese Regelungen dienen nicht einer unnötigen Kontrolle unserer Mitglieder, sondern dem Schutz und der Sicherheit aller Frauen, die unseren Club nutzen.

Als Frauenfitnessclub ist uns besonders wichtig, dass unsere Mitglieder darauf vertrauen können, dass sich innerhalb unserer geschützten Räumlichkeiten ausschließlich hierzu berechtigte Personen befinden.

Daher gilt:

Jede Nutzerin benötigt ihre eigene persönliche Zutrittsberechtigung und ihren eigenen Transponder.

 

3. Kleidung und Training

Das Training ist nur in geeigneter Sportkleidung gestattet.

Es sind ausschließlich saubere, sportgeeignete Wechselschuhe zu tragen. Als Wechselschuhe gelten Schuhe, die ausschließlich für den Innenbereich des Fitnessclubs genutzt werden und nicht im Außenbereich (Straße) getragen wurden.

Das Betreten der Trainingsflächen mit Straßenschuhen ist untersagt.

Das Training ohne Oberteil oder in unangemessener Kleidung ist nicht gestattet.

Bei Verstoß kann der Zugang zum Trainingsbereich verweigert werden.

Beim wiederholten Verstoß kann die Mitgliedschaft aufgrund von Vertragsbruch beendet werden und dem Mitglied nach Vertragsstrafe die anfallenden Kosten in Rechnung gestellt werden.

 

4. Hygiene und Sauberkeit

Die Nutzung eines Handtuchs ist verpflichtend. Das Handtuch ist während des Trainings als Unterlage auf allen Geräten zu verwenden.

Alle Trainingsgeräte sind nach der Nutzung mit den bereitgestellten Desinfektionsmitteln zu reinigen.

Offene Getränke sind im Trainingsbereich nicht erlaubt.

Erlaubt sind ausschließlich verschließbare Trinkbehälter aus Kunststoff oder Metall.

Glasflaschen sind im gesamten Trainingsbereich verboten.

Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.

 

5. Geräte- und Raumnutzung

Geräte dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden.

Nach der Nutzung sind Geräte und Gewichte wieder an ihren vorgesehenen Platz zurückzubringen.

Das Reservieren von Geräten durch längeres Nichtbenutzen ist nicht gestattet.

Bei starkem Andrang ist auf andere Mitglieder Rücksicht zu nehmen und die Trainingszeit an Geräten zu begrenzen.

 

6. Verhalten im Studio

Jedes Mitglied hat sich respektvoll gegenüber anderen Mitgliedern und dem Personal zu verhalten.

Unhöfliches, aggressives oder störendes Verhalten ist untersagt.

Lautes Schreien, unnötiges Geräuschverhalten oder störende Verhaltensweisen während des Trainings sind zu vermeiden.

 

7. Telefonieren und Multimedia

Telefonate sind im Trainingsbereich nur in angemessener Lautstärke gestattet.

Lautes Telefonieren, Videoaufnahmen mit Störung anderer Mitglieder oder dauerhafte Nutzung von Lautsprechern ist untersagt.

 

8. Spinde und Aufbewahrung

Spinde dürfen nur während der Trainingszeit genutzt werden.

Spinde dürfen nicht dauerhaft oder über Nacht verschlossen bleiben.

Vom Mitglied selbst angebrachte Schlösser müssen spätestens innerhalb von 24 Stunden entfernt werden.

Spinde, die länger als 24 Stunden blockiert sind, dürfen vom Fitnessclub geöffnet und geräumt werden.

Für verlorene oder beschädigte Inhalte wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.

 

9. Sicherheit und Anweisungen

Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.

Bei sicherheitsrelevantem Fehlverhalten kann das Training sofort untersagt werden.

Geräte mit offensichtlichen Mängeln sind nicht zu benutzen und dem Personal zu melden.

 

10. Alkohol, Drogen und Gesundheit

Der Aufenthalt unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder vergleichbaren Substanzen ist untersagt.

Personen mit ansteckenden Krankheiten dürfen die Anlage nicht nutzen.

 

11. Tiere und Fremdgegenstände

Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

Gefährliche Gegenstände dürfen nicht in den Trainingsbereich gebracht werden.

 

12. Videoüberwachung

In ausgewählten Bereichen erfolgt zur Sicherheit der Mitglieder und zum Schutz des Eigentums eine Videoüberwachung.

 

13. Verstöße gegen die Hausordnung

Bei Verstößen gegen diese Hausordnung kann der Fitnessclub folgende Maßnahmen ergreifen:

  • mündliche oder schriftliche Verwarnung

  • sofortige Sperrung des Zugangs

  • temporäres Trainingsverbot

  • dauerhafte Hausverbote

  • außerordentliche Kündigung des Mitgliedsvertrags

 
14. Gültigkeit

Diese Hausordnung ist Bestandteil des Nutzungsverhältnisses und gilt in der jeweils aktuellen Fassung.